Nach § 2 Abs. 2 der Vereinbarung zur "Besonderen Versorgung von Patienten mit malignem Lymphom" muss jedes Behandlungszentrum, das an der Besonderen Versorgung teilnimmt, einen Facharzt als koordinierenden Arzt benennen. Dieser ist für die Koordination der gesamten Behandlung des Patienten nach dem geeigneten Studienprotokoll verantwortlich. Falls ein Patient nicht in ein für das BVML Projekt vorgesehenes Therapieoptimierungs-Protokoll eingeschlossen werden kann und für ihn ein individuelles Therapiekonzept ausgewählt wird, koordiniert er die Beratung mit der entsprechenden Studiengruppe.
Er sorgt auch dafür, dass Diagnostik und Therapie entsprechend den Vorgaben des Studienprotokolls durchgeführt werden. Zudem stellt er den Patienten vor Einleitung der Primär- oder Rezidivtherapie in der interdisziplinären Tumorkonferenz vor. Über ihn läuft der Kontakt mit Kollegen anderer Fachdisziplinen. Er führt die Dokumentation zusammen und trägt die Verantwortung für die Weiterleitung der ausgefüllten Dokumentationsbögen an die zuständige Studienzentrale. Der koordinierende Arzt steht damit dem Patienten, dem Hausarzt sowie der Studienzentrale als Ansprechpartner zur Verfügung. In onkologischen Schwerpunktpraxen kommt jeder der beteiligten Ärzte als koordinierender Arzt in Betracht.