Alle, die in der Lymphomforschung tätig sind, und alle, die an einer besseren Versorgung von Lymphom-Patienten interessiert sind, können die Mitgliedschaft im Kompetenznetz Maligne Lymphome e.V. (KML) beantragen. Mitglieder unterstützen die Arbeit der deutschen Lymphom-Forschungsgruppen und fördern, dass deren Erkenntnisse schnellstmöglich zu den Patienten und ihren Ärzten gelangen.
Ordentliche Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder können Studiengruppen, ähnliche Personengesamtheiten und Institutionen sowie Einzelpersonen werden, die klinische Studien oder wissenschaftliche Projekte im Bereich Lymphome verantwortlich durchführen. Auch Praxisverbünde und niedergelassene Onkologen können ordentliche Mitglieder werden, wenn sie an mindestens 10 Studien der KML-Studiengruppen teilnehmen. Ordentliche Mitglieder haben das Recht, im Rahmen der satzungsgemäßen Vorgaben an der Willensbildung im Verein, dessen Tätigkeit und am Erfahrungsaustausch teilzunehmen. Studiengruppen, ähnliche Personengesamtheiten und Institutionen werden durch ihren Leiter bzw. durch ein bevollmächtigtes Mitglied vertreten. Die ordentliche Mitgliedschaft muss schriftlich beim Vorstand des Vereins beantragt werden. Über einen Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder. Der Vereinsbeitrag ist gestaffelt und kann der aktuellen Beitragsordnung entnommen werden.
Download: Leitfaden "Ordentliche Mitgliedschaft"
Fördermitgliedschaft
Einzelpersonen (z.B. Ärzte, Patienten, Angehörige) sowie Vereine, Verbände, Institutionen und Unternehmen können als Fördermitglieder in das KML aufgenommen werden. Sie unterstützen das KML und seine Ziele ideell und finanziell, nehmen aber nicht am aktiven Vereinsleben teil. Der jährliche Mitgliedsbeitrag von Einzelpersonen beträgt mindestens 25 EUR, nach eigenem Ermessen auch mehr. Vereine, Verbände und Institutionen bezahlen mindestens 100 EUR, nach eigenem Ermessen auch mehr. Unternehmen können ebenfalls die Fördermitgliedschaft beantragen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 2.500 €. Über den formlosen Antrag entscheidet der KML-Vorstand. Die Mitgliedschaft erlischt automatisch, wenn die Zahlung des jährlichen Förderbeitrags eingestellt wird.
Antrag auf Fördermitgliedschaft
Beitragsordnung & Zuwendungsbestätigungen
Die Mitgliedsbeiträge für Ordentliche Mitglieder und für Fördermitglieder werden durch die am 19. Mai 2015 verabschiedete Beitragsordnung geregelt.
Download: Beitragsordnung des KML vom 19. Mai 2015
Das KML ist berechtigt, für Spenden und Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.