Bundesweit können alle Lymphom-Patienten, die bei einer der folgenden Krankenkassen versichert sind, an der "Besonderen Versorgung von Patienten mit malignen Lymphomen" (BVML) teilnehmen:

  • AOK Rheinland/Hamburg
  • BARMER
  • Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK)
  • Techniker Krankenkasse (TK)
  • KKH - Kaufmännische Krankenkasse
  • Hanseatische Krankenkasse (HEK)
  • Handelskrankenkasse (hkk)

Ziele & Chancen der Besonderen Versorgung

Zur Optimierung von Behandlungsprozessen,  die eine Zusammenführung von ambulanter und stationärer Behandlung  und eine enge Kooperation von verschiedenen medizinischen Fachrichtungen erfordern, wurden gesetzliche Voraussetzungen geschaffen, um diese Abläufe zwischen Krankenkassen und allen an der Behandlung Beteiligten vertraglich regeln zu können.

Mit der am 1. Mai 2008 in Kraft getretenen Vereinbarung zur „Integrierten Versorgung von Patienten mit malignen Lymphomen (IV-ML)“ haben die Verbände der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) und der Arbeiter-Ersatzkassen e. V. (AEV) neue Maßstäbe bei der Entwicklung von Integrationsprojekten für Tumorpatienten gesetzt. Gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern möchten sie bei Patienten mit bösartigen Lymphdrüsenerkrankungen dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand entsprechende Therapiekonzepte bundesweit anwenden. Zum 1. Januar 2009 konnte die bestehende Vereinbarung unbefristet verlängert werden. Seit dem 01.04.2010 ist auch die AOK Rheinland/Hamburg zum Vertrag der IVML beigetreten. Koordiniert wird das Projekt durch die Zentrale des Kompetenznetzes Maligne Lymphome, mit Sitz an der Uniklinik Köln.

Mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2018 wurde der Vertrag mit seinen Anlagen überarbeitet. Im Zuge dessen wurde das Projekt in Besondere Versorgung von Patienten mit malignen Lymphomen (BVML) umbenannt.

  • Behandlung aller Versicherten nach dem international führenden Standard der beteiligten KML-Studiengruppen,
  • Facharzt-übergreifende (interdisziplinäre) und Sektor-übergreifende (ambulant/stationär) medizinische Betreuung für alle Patienten,
  • Unverzügliche Umsetzung des medizinischen Fortschritts in die medizinische Praxis,
  • Transparenz der Versorgungsqualität durch Veröffentlichung von Struktur- und Qualitätsberichten.

Dies wird in der BVML durch folgende Abläufe erreicht

  • Die Diagnose wird durch eine Zweituntersuchung der Gewebeprobe in einem auf die Lymphomdiagnostik spezialisierten pathologischen Institut gesichert.

  • Das Therapiekonzept wird vor Beginn der Behandlung interdisziplinär unter allen beteiligten Ärzten abgestimmt.
  • Die Behandlung wird durch einen onkologischen Facharzt koordiniert, der Patienten und Hausärzten als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
  • Problematische Einzelfälle werden bei Bedarf mit dem Expertenteam der beteiligten KML-Studiengruppen beraten.
  • Die beteiligten Zentren und Praxen tauschen ihre Erfahrungen aus.
  • Alle Behandlungsprozesse und -ergebnisse werden dokumentiert. Die Behandlungsqualität der Zentren wird anonym ausgewertet und in einem Qualitätsbericht veröffentlicht.

Chancen: Versicherte profitieren von vertraglichen Standards

In den letzten Jahrzehnten wurden erhebliche Fortschritte in der Behandlung von Patienten mit malignen Lymphomen erreicht. Diese erfreuliche Entwicklung ist maßgeblich auf die Arbeit der auf diesem Gebiet forschenden Studiengruppen zurück zu führen, von denen sich elf im Kompetenznetz Maligne Lymphome (KML) zusammengeschlossen haben um durch kooperierendes Arbeiten bestmögliche Forschungsergebnisse zu erzielen. Diese KML-Studiengruppen sind jeweils für unterschiedliche Entitäten innerhalb der Gruppe der malignen Lymphome zuständig und unterstützen das Projekt der Integrierten Versorgung von Patienten mit malignen Lymphomen.

Die Studiengruppen kooperieren mit einem Netz von Behandlungszentren im gesamten Bundesgebiet, in denen Patienten nach den aktuellen Therapiekonzepten der Studiengruppen behandelt werden und in denen auf die Einhaltung von den vorgegebenen Qualitätsstandards geachtet wird. Studienzentren können sowohl Kliniken mit internistisch- bzw. hämato-onkologischer Fachabteilung (bei Kindern pädiatrisch-hämato-onkologischer Fachabteilungen) als auch hämato-onkologische Schwerpunktpraxen (Facharztpraxis) sein.

Versicherte, die an der BVML in einem dieser Behandlungszentren teilnehmen, profitieren von folgenden vertraglich vereinbarten Standards:

  • Jedem Versicherten wird ein onkologischer Facharzt (Spezialist für Tumorerkrankungen) als koordinierender Arzt zur Seite gestellt. Dieser führt ihn durch die gesamte Behandlung und steht als fester Ansprechpartner zur Verfügung. Der koordinierende Arzt klärt den Versicherten zunächst über das für ihn geeignete Behandlungsprotokoll ausführlich auf und stimmt die einzelnen Untersuchungs- und Behandlungsschritte ab. Die Dokumentation der Behandlung wird von dem koordinierenden Arzt geführt. Er ist auch für den Kontakt mit dem Hausarzt zuständig.
  • Die Behandlung orientiert sich an höchsten Qualitätsstandards. So wird z. B. die Diagnose malignes Lymphom nicht nur durch eine histologische Untersuchung am jeweiligen Zentrum gesichert. Zusätzlich findet eine zweite Untersuchung (Referenzdiagnostik) der histologischen Probe an einem ausgewählten pathologischen Institut statt, in dem Experten für die feingewebliche Untersuchung von malignen Lymphomen arbeiten. Dies sichert selbst in schwierigen Fällen eine exakte Diagnose. Die gesamte Diagnostik und Therapie wird nach den von Studiengruppen erarbeiteten Protokollen durchgeführt, welche die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigen. Falls Sie nicht an einem aktuellen Therapieprotokoll teilnehmen können oder falls während der Therapie Probleme auftreten, stimmen die behandelnden Ärzte vor Ort sich mit der Studienleitung über das optimale Vorgehen ab.
  • In jedem Zentrum gibt es eine besondere Versorgungsstruktur. Für die Behandlung von Patienten mit malignen Lymphomen ist es notwendig, dass mehrere Fachdisziplinen zusammenarbeiten, insbesondere Internisten bzw. Kinderärzte und Strahlentherapeuten. Außerdem müssen für spezielle Untersuchungen und Behandlungen weitere Fachärzte hinzugezogen werden, z. B. Radiologen, Pathologen, Chirurgen, Kardiologen, Endokrinologen (Spezialisten für Stoffwechselprozesse), Gynäkologen usw. In allen an der Besonderen Versorgung teilnehmenden Behandlungszentren gibt es feste Kooperationspartner, so dass an den Schnittstellen keine wichtigen Informationen verloren gehen und Doppeluntersuchungen vermieden werden. Außerdem wird vor Beginn der Behandlung oder beim Auftreten besonderer Probleme eine interdisziplinäre Tumorkonferenz einberufen, in der alle an der Behandlung des Patienten beteiligten Ärzte gemeinsam festlegen, nach welchem Therapiekonzept die Behandlung durchgeführt werden soll.

Um bundesweit nach einem Studienzentrum für die Behandlung einer definierten Unterform eines Lymphoms zu suchen, können Sie die KML-Expertensuche benutzen. Um zu sehen, welche Studienzentren bereits der besonderen Versorgung beigetreten sind, können Sie die dort im Filter "BVML" auswählen. 

Hinweise für Patienten

Im Rahmen der Besonderen Versorgung wird Ihnen für die Behandlung Ihrer Lymphomerkrankung die aktuell bestmögliche Therapie im Rahmen ausgewählter Studienprotokolle angeboten. Falls ein solches Protokoll für Sie nicht geeignet ist, werden Sie nach einem auf Ihre Erkrankung abgestimmten individuellen Therapiekonzept behandelt.

Bei der Besonderen Versorgung erfolgt eine fachübergreifende Zusammenarbeit von verschiedenen Fachdisziplinen und Bereichen (ambulant/stationär) und gewährleistet Ihnen nicht nur eine optimale Behandlung, sondern macht den Behandlungsprozess auch transparenter. Durch eine gezielte Dokumentation der Behandlungsergebnisse und Auswertung wird sichergestellt, dass fortlaufend weitere Verbesserungen in der Behandlung maligner Lymphome möglich sind.

Um bundesweit nach einem Studienzentrum für die Behandlung einer definierten Unterform eines Lymphoms zu suchen, können Sie die Expertensuche benutzen. Um zu sehen, welche Studienzentren bereits der Besonderen Versorgung beigetreten sind, können Sie den Filter BVML-Zentren setzen.

Wenn Sie Informationen zu den verschiedenen Lymphomerkrankungen suchen, finden Sie diese unter Lymphome. Hier können Sie im Drop-Down-Menü die entsprechende Lymphomart wählen.

Wann kann ich als Lymphom-Patient das Angebot der Besonderen Versorgung in Anspruch nehmen?

Die Besondere Versorgung von Patienten mit malignen Lymphomen wird zurzeit nur von den im Verband der Ersatzkassen (vdek) zusammengeschlossenen Krankenkassen und der AOK Rheinland/Hamburg angeboten. Welche Krankenkassen konkret das Angebot der Besonderen Versorgung anbieten, ist der Übersicht über die Kooperationspartner zu entnehmen.

Sollten Sie als Lymphompatient Mitglied einer dieser Krankenkassen sein und an ein Zentrum zur Behandlung überwiesen werden, das der Vereinbarung zur Besonderen Versorgung beigetreten ist, sind wichtige Voraussetzungen erfüllt, damit Sie das Versorgungsangebot in Anspruch nehmen können. Weitere Voraussetzungen sind, dass Sie sich für eine Behandlung entscheiden und innerhalb der ersten vier Wochen nach Diagnosestellung (erstmalige Diagnose eines Lymphoms oder Diagnose einen Rückfalls (Rezidiv) Ihre Teilnahme an der BVML erklären. Während einer laufenden Behandlung ist eine Teilnahme an der Besonderen Versorgung nicht möglich, da zu diesem Zeitpunkt bereits alle relevanten Entscheidungen im Hinblick auf Diagnostik und Therapie getroffen worden sind.

Sollten Sie sich für für die Teilnahme an der BVML entscheiden, erhalten Sie von Ihrem Arzt, der für die Koordination Ihrer Behandlung zuständig ist, eine schriftliche Information zu dem Angebot der Besonderen Versorgung. Wenn Sie sich ausreichend informiert haben, genügt es, ein Formular zur Teilnahme zu unterschreiben, welches Sie ebenfalls vom Ihrem Arzt erhalten. Die Zustimmung zur Teilnahme kann von Ihnen jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen werden.

Über alle Details Ihrer Behandlung und ob die Möglichkeit besteht, dass Sie das Angebot der Besonderen Versorgung in Anspruch nehmen können, werden Sie von Ihrem Arzt informiert. Auch wenn im Verlaufe der Behandlung weitere Fragen auftreten, wenden Sie sich bitte direkt an ihn.

Die Teilnahme an der Besonderen Versorgung ist freiwillig. Patienten, die im Rahmen der BVML behandelt werden, haben folgende Vorteile:

    Fortschrittliche und transparente Behandlung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft durch die Expertise der an den Universitätskliniken angesiedelten KML Studiengruppen und die Dokumentation des Behandlungsverlaufs. 

    • als BVML-Studienpatient (SP): Behandlung innerhalb von sozialmedizinisch anerkannten Therapieoptimierungsstudien der KML Studiengruppen. Diese werden zur Verbesserung der Patientenversorgung oder zur Beantwortung wissenschaftlicher Fragestellungen unter streng kontrollierten Bedingungen und hohen Auflagen für die Patientensicherheit durchgeführt. 
    • als BVML-Nicht-Studienpatient (N-SP): Behandlungen außerhalb der KML Studien finden in enger Abstimmung zwischen dem koordinierenden Arzt und der zuständigen KML Studiengruppe statt. Die Behandlung kann hierbei entweder nach dem Standardarm eines KML Studienprotokolls oder nach einem individuellen Therapiekonzept erfolgen.
    • Überprüfung der Diagnose – Durchführung einer zusätzlichen pathologischen Diagnostik durch auf Lymphome spezialisierte referenzpathologische Institute. 
    • Möglichkeit einer Zweitmeinung – Die KML Studiengruppen stehen den behandelnden Ärzten beratend zur Verfügung.
    • Fachübergreifende Therapieentscheidung – Abstimmung des Therapievorgehens im Rahmen der engen Projektkooperation von Hämato-Onkolgen, Radiologen, Strahlentherapeuten, Patholgen und den KML Studiengruppen.
    • Abstimmung der Behandlung – der koordinierende Arzt stimmt qualitätsgesicherte Abläufe mit allen behandelnden Ärzten ab.
    • Übernahme der Behandlungskosten im Rahmen der BVML durch teilnehmende Krankenkassen.

    Patienten, bei denen der Verdacht auf ein Malignes Lymphom besteht und die am BV-Vertrag teilnehmen möchten, sollten ihren Arzt darauf Ansprechen. Alle Behandlungszentren, die der Besonderen Versorgung beigetreten sind, sind in der Liste der teilnehmenden Zentren verzeichnet. Hausärzte können die Patienten direkt an ein Behandlungszentrum überweisen. Sollte kein Zentrum in der gewünschten Region gefunden werden, kann die Zentrale des Kompetenznetzes Maligne Lymphome e.V. weitere Auskünfte geben.

    Hinweise für Hausärzte

    Wenn Sie als Hausarzt Ihren Patienten, der an einem malignen Lymphom erkrankt ist, für die Behandlung seiner onkologischen Erkrankung an ein Behandlungszentrum überweisen, wird im Rahmen der Besonderen Versorgung eine besonders qualitätsgesicherte Behandlung und ein transparenter Behandlungsablauf sichergestellt.

    In dem Behandlungszentrum wird Ihrem Patienten ein onkologischer Facharzt als koordinierender Arzt zur Seite gestellt, der sämtliche Behandlungsschritte mit dem Patienten und den an der Behandlung beteiligten Kollegen abstimmt und auch die Dokumentation, die auf vorgegebenen Dokumentationsbögen erfolgt, zusammenführt. Auch Ihnen steht der koordinierende Arzt als Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung. Wenn der Patient nach Abschluss der tumorspezifischen Therapie in Ihre Betreuung zurückkehrt, erhalten Sie einen ausführlichen Bericht über die durchgeführte Behandlung. Dabei wird auch auf notwendige Maßnahmen während der Verlaufsbeobachtung hingewiesen. Bei Verdacht auf ein Rezidiv im Nachsorgezeitraum empfehlen wir die umgehende Wiedervorstellung des Patienten im onkologischen Zentrum, das die Behandlung durchgeführt hat.

    Patienten in die Besondere Versorgung einbringen

    Falls bei einem Ihrer Patienten der Verdacht auf das Vorliegen eines malignen Lymphoms (ML) besteht oder die Diagnose bereits gestellt wurde, können Sie Ihrem Patient anbieten, an der Besonderen Versorgung von Patienten mit malignen Lymphomen (BVML) teilzunehmen. Wir bitten Sie, den Patienten dann an ein Behandlungszentrum zu überweisen, das als Studienzentrum an den Therapieoptimierungsstudien einer KML-Studiengruppe teilnimmt und dem Vertrag zur Besonderen Versorgung beigetreten ist. Wenn Ihr Patient nicht im Rahmen eines Therapieoptimierungs-Protokolls behandelt werden kann, kann er dennoch als Nicht-Studienpatient an der Besonderen Versorgung teilnehmen. Bitte überweisen Sie auch diese Patienten an eines der teilnehmenden Zentren.

    Um bundesweit nach einem Studienzentrum für die Behandlung einer definierten Unterform eines Lymphoms zu suchen, können Sie die Expertensuche benutzen. Um zu sehen, welche Studienzentren bereits der Besonderen Versorgung beigetreten sind, können Sie den Filter BVML-Zentren setzen.

    Voraussetzungen für die Teilnahme

    Voraussetzung für die Teilnahme Ihres Patienten an der Besonderen Versorgung ist seine Mitgliedschaft in einer der vdek-Krankenkassen oder bei der AOK Rheinland/Hamburg sowie eine histologisch abgesicherte Diagnose eines malignen Lymphoms.

    Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Behandlung entweder direkt nach der erstmaligen Diagnose der Erkrankung oder zum Zeitpunkt der Diagnose eines Rezidivs (Rückfalls) des malignen Lymphoms begonnen wird (eingeschlossene ICD-Codes sind in Anlage 7b des IVML 2009 gelistet).

    Während einer laufenden Behandlung ist eine Teilnahme an der Besonderen Versorgung nicht möglich, da zu diesem Zeitpunkt bereits alle relevanten Entscheidungen im Hinblick auf Diagnostik und Therapie getroffen worden sind. Allerdings kann der Patient noch bis spätestens vier Wochen nach Einleitung der Primär- bzw. Rezidivtherapie seine Teilnahme an der Besonderen Versorgung erklären.

    Die Formalitäten zur Teilnahme des Patienten an der Besonderen Versorgung und die notwendige Dokumentation von Diagnose und Behandlung zur Qualitätssicherung werden von dem koordinierenden Arzt im onkologischen Zentrum vorgenommen. Damit ergibt sich für Sie als Hausarzt kein zusätzlicher Dokumentationsaufwand.

    Über den Vertrag zur Besonderen Versorgung von Patienten mit malignen Lymphomen können Sie sich unter Teilnahmedokumente informieren.

    Hinweise für Behandlungszentren

    Teilnahmehinweise für Behandlungszentren

    Onkologische Behandlungszentren, die als Studienzentren an den Therapieoptimierungsprotokollen der KML-Studiengruppen teilnehmen und der Vereinbarung zur Besonderen Versorgung bei Malignen Lymphomen beitreten möchten, finden alle erforderlichen Unterlagen auf diesen Internetseiten: 
    Teilnahmedokumente 

    Vorteile für BVML-Behandlungszentren

    Behandlungszentren, die an einer oder mehreren Studien der KML-Studiengruppen teilnehmen, haben als BVML-Behandlungszentrum Vorteile, die letztlich der besseren Versorgung ihrer Patienten dienen bzw. diese honorieren:

    • Studiengruppenübergreifender Patienteneinschluss – Im Rahmen der BVML können Behandlungszentren Lymphompatienten als BVML-Nichtstudienpatienten bei Studiengruppen einschließen, bei denen sie nicht als Studienzentrum registriert sind (Einschlussmöglichkeit: N-SP/analog oder N-SP/individuell).
    • Referenzpathologische Diagnosesicherung durch auf Lymphome spezialisierte Institute.
    • PET Diagnostik oder Off-Label-Use – diese sind im Rahmen des BV Projekts möglich. Nähere Informationen hierzu erteilt die KML-Geschäftsstelle.
    • Qualitätssicherung der Behandlung durch einen interdisziplinär abgestimmten und transparenten Behandlungsprozess.
    • BVML-Zertifikat – Kooperation mit dem Kompetenznetz Maligne Lymphome e.V. und seinen Studiengruppen als Qualitätskriterium.
    • Partnerschaftliche Teilhabe am wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt in der Lymphomforschung.
    • Sicherheit über die festgesetzte Vergütung im Rahmen der GKV-Leistungen - Wenn Patienten entsprechend den Vorgaben der Studienprotokolle oder nach mit den Studienleitungen abgesprochenen individuellen Therapiekonzepten behandelt werden, besteht in der Regel Sicherheit über die festgesetzte Vergütung im Rahmen der GKV-Leistungen. Darüber hinaus können sämtliche Leistungen und Medikamente, sofern sie nicht kostenfrei als Prüfware an die Zentren abgegeben werden, unter diesen Voraussetzungen in der Regel zu Lasten der GKV erbracht bzw. verordnet werden.
    • Zusätzliche Vergütung der zu erbringenden Dokumentationsleistung bei fristgerechter und ordnungsgemäßer Durchführung.
       
    • BVML-Studienpatient (SP): Zusätzliche Vergütung der CRF-Dokumentation von KML Studienpatienten (100 € pro Patient/Dokumentation) im halbjährlichen Überweisungstonus.
       
    • BVML-Nichtstudienpatient (N-SP): Vergütung der Kurz-Dokumentation (ca. 3-5 Seiten) von Nicht-Studienpatienten (60 € pro Patient/Dokumentation) bei Behandlung nach dem Standardarm eines KML Studienprotokolls (N-SP/analog) oder nach individueller Therapieempfehlung durch die KML Studiengruppen (N-SP/individuell) im halbjährlichen Überweisungstonus.

    Wer kann Vertragspartner werden?

    Dem Vertrag zur Besonderen Versorgung von Patienten mit malignen Lymphomen (BVML) können Behandlungszentren beitreten, wenn sie als Studienzentrum mit mindestens einer der KML-Studiengruppen kooperieren und folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • zugelassene Vertragsärzte mit der Schwerpunktbezeichnung "Fachärzte/innen für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie"
    • zugelassene Vertragsärzte mit Anerkennung für das Gebiet der Kinderheilkunde mit dem Schwerpunkt der pädiatrischen Hämatologie und Onkologie oder vergleichbarer onkologischer Qualifikation
    • zugelassene Vertragsärzte mit Anerkennung für das Gebiet Strahlentherapie
    • zugelassene Krankenhäuser mit einer Abteilung für Hämatologie und Internistische Onkologie (bzw. mindestens 2 Vollzeitstellen "Fachärzte für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie")
    • zugelassene Krankenhäuser mit einer Abteilung für Kinderheilkunde in der die pädiatrische Hämatologie und Onkologie schwerpunktmäßig vertreten wird
    • zugelassene Krankenhäuser mit einer Abteilung für Strahlentherapie

    (Siehe hierzu auch den BVML Vertrag 2018)

    Sollten Sie Studienzentrum einer der KML-Studiengruppen sein, können Sie dem Vertrag zur Besonderen Versorgung beitreten, indem Sie das  ausfüllen und an die Geschäftsstelle des Kompetenznetzes als Koordinierungsstelle für die BVML senden.

    Strukturelle Voraussetzungen der Vertragspartner

    Die im Rahmen des BVML geforderten strukturellen Vorraussetzungen werden in der Regel von Behandlungszentren erfüllt, die bereits als Studienzentrum mit den KML- Studiengruppen kooperieren:

    Besondere Versorgung zeichnet sich nach § 140a SGB V durch eine sektorübergreifende und interdisziplinäre Versorgung aus. Dies macht eine Kooperation von Vertragsärzten und Kliniken mit klinischen Fachabteilungen verschiedener Fachdisziplinen notwendig. Ausnahme bilden nur solche Zentren, die diese Anforderungen vollständig selbst erfüllen (z.B. Universitätskliniken).

    Die Angabe von Kooperationspartnern und des koordinierenden Arztes erfolgt auf dem Beitrittsformular für Behandlungszentren (Anlage 2 des Vertrags BVML 2018).

    Welche Studienprotokolle stehen für die besondere Versorgung zur Verfügung?

    Für die Behandlung der jeweiligen Unterformen des malignen Lymphoms stehen entsprechende Studienprotokolle für die Besondere Versorgung zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Studienprotokolle, die im Rahmen der Besonderen Versorgung eingesetzt werden können, finden Sie der Studientabelle BVML.

    Patienten, die nicht nach diesen Therapieoptimierungsprotokollen behandelt werden können, weil sie z.B. die Ein-/Ausschlusskriterien nicht erfüllen oder Krankheitsstadien aufweisen, für die kein Protokoll im Rahmen der BVML verfügbar ist, können als Nicht-Studienpatienten an der Besonderen Versorgung teilnehmen. Für sie erfolgt dann eine Behandlung nach einem individuellen Therapiekonzept.

    Diagnostik, Therapie und Dokumentation von BVML-Patienten

    Für Facharztpraxen und Kliniken, die auch schon in der Vergangenheit als Prüfzentrum einer Studiengruppe Patienten nach Protokollen der KML-Studiengruppen therapiert haben, ändert sich grundsätzlich nichts an der Durchführung von Diagnostik und Therapie. Sie richtet sich wie bisher nach den Vorgaben der Studienprotokolle. Auch an den Dokumentationsverpflichtungen auf den jeweiligen Dokumentations-Bögen ändert sich ebenfalls nichts, insbesondere wird der Umfang der Dokumentation durch Teilnahme am Verstrag für die Besondere Versorgung nicht ausgeweitet.

    Änderungen ergeben sich lediglich, wenn Patienten nicht nach einem der Studienprotokolle behandelt werden können, weil sie die Ein-/Ausschlusskriterien nicht erfüllen oder Krankheitsstadien aufweisen, für welche kein Protokoll im Rahmen der BVML verfügbar ist. Falls auch für diese Patienten eine tumorspezifische Therapie möglich und sinnvoll erscheint, können sie mit einem individuellen Therapiekonzept, das mit der entsprechenden Studiengruppe beraten wurde, das Angebot der Besonderen Versorgung in Anspruch nehmen. Im Rahmen der BVML werden für diese Patientengruppe (Nicht-Studienpatienten) gesonderte Bögen für eine Kurz-Dokumentation von Therapie und Verlauf zur Verfügung gestellt, die vollständig ausgefüllt an die jeweiligen Studiengruppe zurück zu leiten sind. Diese Kurz-Dokumentationsbögen für Nicht-Studienpatienten befinden sich bei den Studienunterlagen der teilnehmenden Studien. Der Patient stimmt dieser Weitergabe der Kurz-Dokumentation im Rahmen seiner Teilnahmeerklärung am BVML Projekt zu.
    Patiententeilnahme