Für die Diagnose eines Morbus Waldenström sind zwei Befunde zwingend erforderlich: Erstens muss im Knochenmark das Vorliegen eines sogenannten lymphoplasmozytischen Lymphoms nachgewiesen werden. Zweitens müssen im Blut die durch das Lymphom produzierten „falschen“ Antikörper vom Typ monoklonales Immunglobulin M (= IgM) feststellbar sein.

Deshalb sind zunächst folgende diagnostische Tests notwendig: Dem Patienten muss mittels einer Knochenstanze etwas Knochenmark entnommen werden, damit ein Pathologe dieses auf das Vorliegen des Lymphoms überprüfen kann. Die Entnahme erfolgt unter Betäubung in der Regel am Beckenkamm. Außerdem muss über die Erhebung der Krankengeschichte (= Anamnese) und der körperlichen Untersuchung hinaus eine Blutabnahme erfolgen, um Veränderungen im Blutbild feststellen zu können, aber auch um den Nachweis des monoklonalen IgM zu führen.

Ferner sollte bei vergrößerten Lymphknoten die Untersuchung von Lymphknotengewebe durch einen auf Lymphome spezialisierten Pathologen erfolgen. Hierfür sollte nach Möglichkeit ein vollständiger Lymphknoten operativ entfernt werden. Ist ein betroffener Lymphknoten nur schwer zugänglich, können alternativ auch größere Gewebeproben mittels einer Stanzbiopsie entnommen werden. Proben, die mit einer Feinnadel gewonnen werden, sind für eine genaue Diagnostik nicht ausreichend.

Das Vorliegen einer MYD88 Mutation kann bei der Diagnose helfen, ist allerdings nicht spezifisch für die Erkrankung, sondern kommt auch bei anderen Lymphomtypen vor. 

Wenn alle Informationen vorliegen, kann das behandelnde Ärzteteam gemeinsam mit dem Patienten beraten, ob und welche Art von Therapie sinnvoll erscheint.

Aufgrund seines langsamen, regelmäßigen Wachstumsmusters zählt man den Morbus Waldenström zu den indolenten (= langsam wachsenden) B-Zell-Lymphomen. Diese Unterscheidung ist wichtig, da Indolente Lymphome im Vergleich zu den aggressiven Lymphomen anders behandelt werden. Da beim Morbus Waldenström das Knochenmark befallen ist, werden alle Patienten im fortgeschrittenen Stadium eingeordnet.